(Abrechnung mit Pflegekassen)
Hilfestellung bei - / oder Übernahme der Körperpflege, dabei Aktivierung und Mobilisierung / Durchführung von Prophylaxen
Lagerung
Zubereitung von Mahlzeiten oder auch Hilfe bei der Nahrungsaufnahme; Essen auf Rädern
Enterale Ernährung (PEG-Versorgung)
Hilfestellung bei der Blasen- und Darmentleerung
Stoma (Anus praeter)-Versorgung
Zusammenarbeit mit Palliativdiensten
Sterbebegleitung
Durchführung von Beratungsbesuchen (§37.3 SGB XI) bei Pflege durch Angehörige
Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bis zu längstens 6 Wochen im Jahr (pflegende Angehörige sind durch Urlaub oder aus gesundheitlichen Gründen verhindert)
(Abrechnung mit den Krankenkassen)
Überwachung der Vitalfunktionen (Blutdruck, Herzfrequenz, Temperatur)
Medikamente herrichten
Medikamente verabreichen
Blutzuckermessungen
Injektionen
Kompressionsbehandlung (an- und / oder ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionsverbände anlegen)
Wundmanagement (Wundverbände: z. B. chron. Wunden, OP-Wunden, etc.; Dekubitusbehandlung)
Portversorgung
Abführmaßnahmen (z. B. durch Klysma)
uvm.
erhalten alle Hilfe- und Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1 bis 5
zur Zeit finanziert die zuständige Pflegekasse diese Leistungen bis zu einem Betrag von monatlich 125,00 €
Zum Beispiel für:
Freizeitgestaltung: Gespräche, Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Zeitungsschau, vorlesen, basteln, etc.
hauswirtschaftliche Versorgung
Betreuung eines Pflegebedürftigen / das Dasein für denjenigen
Einkauf
uvm.
Beratung und Unterstützung bei Antragstellungen (z. B. Pflegegradantrag)
Beratung und Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
Beratung und Anleitung Hilfe- und Pflegebedürftiger sowie auch von pflegenden Angehörigen (z. B. bei Pflegeproblemen)
Vermittlung eines Notrufsystems
Botengänge (Hausarzt, Apotheke)
hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Reinigung der Wohnung, Einkauf, Wäscheversorgung, etc.)
verschiedene Leistungen können auch nach ihren individuellen Bedürfnissen als private Leistungen erbracht werden, d. h. die Kosten werden dem Dienstleistungsnehmer bzw. den Angehörigen privat in Rechnung gestellt
uvm.