Heidrun´s Pflegedienst
Heidrun´s Pflegedienst

Leistungen

Wir lassen Sie nicht allein! Egal, ob es um um direkte Pflege oder tangierende pflegerische Leistungen geht.

Pflegeversicherungsleistungen

(Abrechnung mit Pflegekassen)


  • Hilfestellung bei - / oder Übernahme der Körperpflege, dabei Aktivierung und Mobilisierung / Durchführung von Prophylaxen

  • Lagerung

  • Zubereitung von Mahlzeiten oder auch Hilfe bei der Nahrungsaufnahme; Essen auf Rädern

  • Enterale Ernährung (PEG-Versorgung)

  • Hilfestellung bei der Blasen- und Darmentleerung

  • Stoma (Anus praeter)-Versorgung

  • Zusammenarbeit mit Palliativdiensten

  • Sterbebegleitung

  • Durchführung von Beratungsbesuchen (§37.3 SGB XI) bei Pflege durch Angehörige

  • Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bis zu längstens 6 Wochen im Jahr (pflegende Angehörige sind durch Urlaub oder aus gesundheitlichen Gründen verhindert)

Pflegerische Leistungen
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Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
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Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung

(Abrechnung mit den Krankenkassen)


  • Überwachung der Vitalfunktionen (Blutdruck, Herzfrequenz, Temperatur)

  • Medikamente herrichten

  • Medikamente verabreichen

  • Blutzuckermessungen

  • Injektionen

  • Kompressionsbehandlung (an- und / oder ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionsverbände anlegen)

  • Wundmanagement (Wundverbände: z. B. chron. Wunden, OP-Wunden, etc.; Dekubitusbehandlung)

  • Portversorgung

  • Abführmaßnahmen (z. B. durch Klysma)

  • uvm.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI


  • erhalten alle Hilfe- und Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1 bis 5

  • zur Zeit finanziert die zuständige Pflegekasse diese Leistungen bis zu einem Betrag von monatlich 125,00 €

Zum Beispiel für:

  • Freizeitgestaltung: Gespräche, Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Zeitungsschau, vorlesen, basteln, etc.

  • hauswirtschaftliche Versorgung

  • Betreuung eines Pflegebedürftigen / das Dasein für denjenigen

  • Einkauf

  • uvm.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI
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Zusatzleistungen, die von unserer Einrichtung erbracht werden
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Zusatzleistungen, die von unserer Einrichtung erbracht werden


  • Beratung und Unterstützung bei Antragstellungen (z. B. Pflegegradantrag)

  • Beratung und Vermittlung von Pflegehilfsmitteln

  • Beratung und Anleitung Hilfe- und Pflegebedürftiger sowie auch von pflegenden Angehörigen (z. B. bei Pflegeproblemen)

  • Vermittlung eines Notrufsystems

  • Botengänge (Hausarzt, Apotheke)

  • hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Reinigung der Wohnung, Einkauf, Wäscheversorgung, etc.)

  • verschiedene Leistungen können auch nach ihren individuellen Bedürfnissen als private Leistungen erbracht werden, d. h. die Kosten werden dem Dienstleistungsnehmer bzw. den Angehörigen privat in Rechnung gestellt

  • uvm.